Im Rettungsdienst kommen unterschiedliche Fahrzeuge zum Einsatz, um den Versorgungsbedarf von Patienten möglichst effektiv sicherstellen zu können. Im folgenden geben wir einen Einblick in die verschiedenen Fahrzeugtypen und deren Ausstattung. Alle Einsatzfahrzeuge verfügen über eine umfassende Ausrüstung gemäß der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben seitens der zuständigen Rettungsdienstbehörden. Bei der Beschaffung wurde zudem großer Wert auf Ergonomie und Entlastung der Mitarbeitenden gelegt.
Flottenübersicht
Insgesamt besteht die Fahrzeugflotte der Medizinischen Dienste Mainz-Bingen aus 14 Einsatzfahrzeugen.
Van Transporter
02
Rettungswagen
05
Notfallkrankenwagen
03
Krankentransportwagen
02
Intensivtransportfahrzeuge
01
Einsatzmotorrad
01
Auf den einzelnen Fahrzeuginfoseiten zu jedem Fahrzeugtyp finden sich umfassende Fahrzeugbeschreibungen und Fotos. Zudem kann man sich virtuell in 360 Grad im Fahrzeug umsehen und die medizinische Ausstattung entdecken.
Intensivtransportwagen
ITW
Intensivtransportfahrzeuge (ITW) dienen dem Transport von intensivpflichtigen Patienten zwischen verschiedenen Kliniken und werden durch die Leitstelle disponiert.
Rettungswagen
RTW
Rettungswagen (RTW) sind die Standardfahrzeuge in der Notfallrettung und mindestens mit einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter besetzt. Sie führen eine umfangreiche Notfallausstattung mit sich.
Notfallkrankenwagen
N-KTW
Notfallkrankenwagen (N-KTW) sind mit einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter besetzt und dienen als Dual-Use-Fahrzeug für Notfallrettung und Krankentransport.
Krankentransportwagen
KTW
Krankentransportwagen (KTW) sind die Basisfahrzeuge im Rettungsdienst und für den Transport von Patienten vorgesehen, die medizinische Betreuung oder besondere Transportmittel benötigen, jedoch keine Notfallpatienten sind.
Van Transporter
Van
Krankentransportwagen (KTW) sind die Basisfahrzeuge im Rettungsdienst und für den Transport von Patienten vorgesehen, die medizinische Betreuung oder besondere Transportmittel benötigen, jedoch keine Notfallpatienten sind.